Ursprung und Zweck der Vorschriften
Historisch gesehen bauten spanische Weingüter ihre Weine so lange selbst aus, bis sie trinkreif waren. Der Konsument musste die Flaschen nicht im eigenen Keller lagern. Im 20. Jahrhundert wurde dieser Ansatz durch die Kontrollräte (Consejos Reguladores) gesetzlich verankert.
Heute stehen die Begriffe Crianza, Reserva und Gran Reserva für das Mindestalter des Weins und das Verhältnis zwischen Holzfass- und Flaschenreife. Diese Regeln unterscheiden sich für Rot-, Weiß- und Roséweine. Dabei setzen die Gesetze nur Mindestgrenzen: Viele Erzeuger überschreiten diese Zeiten bewusst, um einen komplexeren Stil zu kreieren.